Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Honorarprofessor an der Universität Bielefeld
Am Neuen Werk 3
D-33378 Rheda-Wiedenbrück
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Leistungen
Ich berate und vertrete meine Mandanten im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der Erstellung und Prüfung von Arbeits-/Dienstverträgen sowie der Führung von Kündigungsschutzverfahren und anderer Bestandsschutzstreitigkeiten bin ich mit allen Problemen vertraut, die im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses von der Einstellung bis zur Beendigung auftreten. Gleiches gilt für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts und das Tarifrecht. Im Kontext der Beratung vertrete ich Mandanten auch im sog. Arbeitsförderungsrecht wie Schwerbehindertenrecht.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Betriebsübergangsrecht. Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort sowie oftmals eingeschaltete Unternehmens-, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer entwickele ich Strategien zur Durchsetzung unternehmerischer Konzepte zum Outsourcing. Dabei übernehme ich verantwortlich die arbeitsrechtliche Umsetzung und führe auch evtl. erforderlich werdende Prozesse.
Weiterer Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind die Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Diese Mandate erfordern eine qualifizierte, zielorientierte Verhandlungsstrategie, sowie die Vertretung von Arbeitgebern im kollektivem Arbeitsrecht, speziell im Betriebsverfassungsrecht.